Parkplatz
Halte- Und Parkverbot
Nutzung des Parkplatzes
Der Parkplatz vor der Schule wird von den Mitarbeiter:innen unserer Volksschule sowie des benachbarten Kindergartens gemeinsam genutzt. Zudem gilt folgende Regelung: Eltern von Kindergartenkindern dürfen den Parkplatz ausschließlich für die Zeit des Bringens und Abholens ihrer Kinder zum kurzzeitigen Halten nutzen. Für alle anderen Personen, einschließlich Eltern von Volksschulkindern, besteht ein Halte- und Parkverbot.
Feuerwehrzone
Besonderer Hinweis: In der markierten Feuerwehrzone (siehe Beschilderung und Bodenmarkierungen) gilt ein absolutes Halte- und Parkverbot. Diese Zone muss jederzeit für Einsatzfahrzeuge frei bleiben.
Eigentumsrecht
Bitte beachten Sie, dass der Parkplatz im Privatbesitz der Stadtgemeinde Kufstein ist. Ein Missachten der Regelungen kann zu Konsequenzen führen, einschließlich behördlicher Maßnahmen wie Verwarnungen, Besitzstörungsklage oder Abschleppungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und verlässliche Beachtung.
Paul Henzinger
Direktor