Inklusion
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zusätzlich von einer Sonderpädagogin betreut.
Unterscheidung Integration - Inklusion:
Integration
Seit dem Jahr 1993 wird für Schüler*innen mit mentalen Beeinträchtigungen sonderpädagogischer Förderbedarf bzw. erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dies ermöglicht eine schulische Förderung entweder in einer Sonderschule oder in einem integrativen Setting in einer Volksschule, einer Mittelschule oder in der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule.
Inklusion
"Inklusion ist umfassender als das, was man früher mit Integration zu erreichen meinte. Sie ist ein gesellschaftlicher Anspruch, der besagt, dass die Gesellschaft ihrerseits Leistungen erbringen muss, die geeignet sind, Diskriminierungen von Menschen jeder Art und auf allen Ebenen abzubauen, um eine möglichst chancengerechte Entwicklung aller Menschen zu ermöglichen."
Reich, Kersten (2012): Begründung von Inklusion. In: Reich, Kersten (Hrsg.): Inklusion und Bildungsgerechtigkeit. Standards und Regeln zur Umsetzung einer inklusiven Schule. Weinheim und Basel: Beltz Verlag
Kinder mit mentalen und körperlichen Beeinträchtigungen, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit emotionalen Defiziten, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus, als auch Kinder mit besonderen Privilegien haben das Recht, ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert zu werden. Diesen Anspruch versuchen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zu erfüllen.
Ein Hauptaugenmerk sonderpägagogischen Handelns sollte in der Förderung der zur Inklusion im Erwachsenenalter notwendigen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten liegen. Unter der Perspektive eines lebenslangen Lernens sollten Kinder integrationsfähiger und resistenter gegen Ausschluss werden. Daher müssen Eltern für ihr Kind jene Schulform (Sonderschule oder Volksschule) wählen, die die besten Erfolgschancen in Bezug auf eine Integration in die Gesellschaft verspricht.